Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Stadtbau Würzburg GmbH
Mit mehr als 12.000 Bewohnern lebt fast jeder 10. Würzburger in einer Wohnung der Stadtbau Würzburg GmbH, dem kommunalen Wohnungsunternehmen der Stadt Würzburg. Dabei übernimmt die Stadtbau Würzburg die Pflicht der Stadt Würzburg nach der Bayerischen Verfassung, dass jeder Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Die Förderung des Baues preisgünstiger Wohnungen ist auch die Aufgabe der Gemeinden.
Als kommunales Unternehmen sind wir dabei unmittelbar an die Werte des Grundgesetzes gebunden. Die umfasst insbesondere, dass die Stadtbau Würzburg alle Interessenten, Geschäftspartner und Kunden fair behandelt.
Damit die Stadt auch in Zukunft weiterwachsen kann, realisiert die Stadtbau Würzburg neue Wohnungsprojekte in allen Stadtteilen – für Menschen aller Einkommensschichten. Von der Sozialwohnung bis zur Penthousewohnung – Wohnen für Alle.
Dabei behalten wir immer im Blick wie sich unsere Gesellschaft verändert, wie sich die Bedürfnisse unserer Bewohner entwickeln und auch welche Ereignisse auf dem Würzburger Wohnungsmarkt passieren.
Neben wirtschaftlichem Erfolg bestimmen vor allem soziale Verantwortung und ökologischer Weitblick unser tägliches Denken und Handeln.
Diese Ziele und Aufgaben übertragen wir selbstverständlich auch in die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnern. Egal ob Käufer, Verkäufer oder Handwerker. Unsere Geschäftstätigkeit ist geprägt von Ehrlichkeit, Integrität und Offenheit.
Ganz im Sinne einer vertraglichen Beziehung als wechselseitige Verpflichtung, erwartet die Stadtbau Würzburg von ihren Geschäftspartnern, dass diese die in diesem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegten Grundsätze und Regeln einhalten und sich dafür einsetzen, dass ihre eigenen Geschäftspartner, Nachunternehmer oder Dienstleister dies ebenfalls tun.
1.Recht und Verantwortung
Geltenden Gesetze, Vorschriften und Regelungen, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell-, Wettbewerbs-, Umwelt-, Datenschutz- und Kapitalmarktrecht, werden eingehalten. Dies gilt auch für allgemein gültige Standards in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung sowie internationale Menschenrechtsabkommen.
2. Korruption, Geldwäsche und Interessenkonflikte
Alle anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscheprävention werden befolgt sowie unethische Geschäftspraktiken oder strafbare Handlungen, wie Betrug, Bestechung und Korruption, aktiv unterbunden.
Auf jegliches Versprechen oder die Gewährung von Geschenken oder Zuwendungen an die Mitarbeiter der Stadtbau Würzburg, deren Familienangehörige oder ihnen nahestehende Personen sowie Organisationen oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar im geschäftlichen Kontakt stehen, wird verzichtet, soweit dies den offenkundig geschäftsüblichen Rahmen übersteigen. Geschenke und Zuwendungen, welche offenkundig innerhalb des geschäftsüblichen Rahmens sind, werden nicht in Erwartung unzulässiger Gegenleistung oder sonstiger Bevorzugung erbracht. Jedwede Zuwendungen von Bargeld, Einkaufsgutscheinen oder sonstigen Zahlungsmitteln wird kategorisch ausgeschlossen.
Geschäftliche und persönliche Verbindungen zu Mitarbeitern der Stadtbau Würzburg werden selbstständig offengelegt, sofern diese im Einzelfall die Besorgnis eines Interessenkonflikts begründen können.
Es werden alle Maßnahmen unterlassen, die als unzulässige Einflussnahme auf Mitarbeiter der Stadtbau Würzburg zu werten sind. Gleiches gilt für die Geschäftspartner oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar mit der Stadtbau Würzburg in geschäftlichen Kontakt stehen.
3. Datenschutz und Vertraulichkeit von Informationen
Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden beachtet. Insbesondere werden personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden der Stadtbau Würzburg nur insoweit erhoben, als es erforderlich ist. Nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Alle im Rahmen des geschäftlichen Kontakts mitgeteilten vertraulichen Informationen, werden geheim gehalten. Als Vertrauliche Informationen gelten solche, die deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind oder auf Grund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind. Es werden die zum Schutze notwendigen Maßnahmen getroffen.
4. Arbeitnehmerrechte – fairer Umgang mit Mitarbeitern und Nachunternehmern
Alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen werden beachtet. Jede Form von illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ist abzulehnen und zu bekämpfen. Mitarbeiter werden unter fairen Arbeitsbedingungen an sicheren Arbeitsplätzen beschäftigt. Jede Form von unethischen oder illegalen Arbeitsbedingungen unterbleibt. Mitarbeitern wird ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Insbesondere werden existenzsichernden Löhne gezahlt. Arbeitszeiten und Urlaub stehen im Einklang mit geltendem Recht.
Die Mitarbeiter werden mit Anstand, Würde und Respekt behandelt. Jegliche Form der Diskriminierung unterbleibt. Die Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter werden umfassend geachtet.
5. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Geltende Umweltgesetze und -standards werden eingehalten. Im Rahmen des Bauens und Wirtschaftens wird auf Nachhaltigkeit geachtet. In allen Bereichen wird ein umweltverträglicher und energieeffizienter Einsatz von Ressourcen sichergestellt. Güter und Materialien werden nicht auf illegale oder unethische Weise bezogen.
Ziel ist es, gemeinsam einen Beitrag zur Erhaltung der Lebensgrundlage und zur Erreichung von Klimazielen zu leisten.