Verhaltens­kodex

Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Stadtbau Würzburg GmbH

Mit mehr als 11.000 Bewohnern lebt fast jeder 10. Würzburger in einer Wohnung der Stadtbau Würzburg GmbH, dem kommunalen Wohnungsunternehmen der Stadt Würzburg. Dabei übernimmt die Stadtbau Würzburg die Pflicht der Stadt Würzburg nach der Bayerischen Verfassung, dass jeder Bewohner Bayerns einen Anspruch auf eine angemessene Wohnung hat. Die Förderung des Baues preisgünstiger Wohnungen ist auch die Aufgabe der Gemeinden.

Als kommunales Unternehmen sind wir dabei unmittelbar an die Werte des Grundgesetzes gebunden. Die umfasst insbesondere, dass die Stadtbau Würzburg Interessentinnen und Interessenten, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, sowie Kundinnen und Kunden fair behandelt. 

Damit die Stadt auch in Zukunft weiterwachsen kann, realisiert die Stadtbau Würzburg neue Wohnungsprojekte in allen Stadtteilen – für Menschen aller Einkommensschichten. Von der Sozialwohnung bis zur Penthousewohnung – Wohnen für Alle.

Dabei behalten wir immer im Blick, wie sich unsere Gesellschaft verändert, wie sich die Bedürfnisse unserer Bewohner:innen entwickeln und auch welche Ereignisse auf dem Würzburger Wohnungsmarkt passieren.

Neben wirtschaftlichem Erfolg bestimmen vor allem soziale Verantwortung und ökologischer Weitblick unser tägliches Denken und Handeln.

Die Stadtbau Würzburg GmbH bekennt sich zur uneingeschränkten Achtung der Menschenrechte und zur Einhaltung der international anerkannten Standards, insbesondere:

– der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,
– der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO),
– sowie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.

Wir setzen uns für faire, sichere und menschenwürdige Arbeitsbedingungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette ein.

Unsere Ziele und Aufgaben wollen wir auch in die Beziehungen zu unseren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern übertragen. Unsere Geschäftstätigkeit ist geprägt von Ehrlichkeit, Integrität und Offenheit.

Ganz im Sinne einer vertraglichen Beziehung als wechselseitige Verpflichtung, erwartet die Stadtbau Würzburg von ihren Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern, dass diese die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Grundsätze und Regeln einhalten und sich dafür einsetzen, dass ihre eigenen Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner, Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer, sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister dies ebenfalls tun.

1.Recht und Verantwortung

Geltende Gesetze, Vorschriften und Regelungen, insbesondere Antikorruptions-, Geldwäsche-, Kartell-, Wettbewerbs-, Umwelt-, Datenschutz- und Kapitalmarktrecht, werden eingehalten. Dies gilt auch für allgemein gültige Standards in Bezug auf soziale und ökologische Verantwortung sowie internationale Menschenrechtsabkommen.

Die Stadtbau Würzburg toleriert keinerlei Form von:

 Kinderarbeit oder Beschäftigung unterhalb des gesetzlich zulässigen Alters,
– Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft oder moderne Sklaverei,
– Diskriminierung auf Basis von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Alter oder Behinderung.

2. Korruption, Geldwäsche und Interessenkonflikte

Alle anwendbaren gesetzlichen Regelungen zur Geldwäscheprävention werden befolgt sowie unethische Geschäftspraktiken oder strafbare Handlungen, wie Betrug, Bestechung und Korruption, aktiv unterbunden.

Auf jegliches Versprechen oder die Gewährung von Geschenken oder Zuwendungen, die den geschäftsüblichen Rahmen überschreiten, an die Mitarbeitenden der Stadtbau Würzburg, an deren Familienangehörige oder ihnen nahestehende Personen sowie Organisationen oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar im geschäftlichen Kontakt stehen, wird verzichtet. Zuwendungen (z. B. Geschenke, Einladungen, Aufmerksamkeiten), die im beruflichen Alltag sozialadäquat, angemessen und üblich sind, die ohne Erwartung einer Gegenleistung erfolgen und ohne den Anschein der Einflussnahme zu erwecken, sind hiervon ausgenommen. Im Zweifelsfall ist auf die Gewährung beziehungsweise Annahme zu verzichten. Jedwede Zuwendungen von Bargeld, Einkaufsgutscheinen oder sonstigen Zahlungsmitteln wird kategorisch ausgeschlossen.

Geschäftliche und persönliche Verbindungen zu Mitarbeitenden der Stadtbau Würzburg werden selbstständig offengelegt, sofern diese im Einzelfall die Besorgnis eines Interessenkonflikts begründen können.

Es werden alle Maßnahmen unterlassen, die als unzulässige Einflussnahme auf Mitarbeitende der Stadtbau Würzburg zu werten sind. Gleiches gilt für in Bezug auf Geschäftspartner:innen oder Dritte, die mittelbar oder unmittelbar mit der Stadtbau Würzburg in geschäftlichen Kontakt stehen.

3. Datenschutz und Vertraulichkeit von Informationen

Die datenschutzrechtlichen Vorschriften werden beachtet. Insbesondere werden personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern sowie Kundinnen und Kunden der Stadtbau Würzburg nur insoweit erhoben, als es für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Nicht mehr erforderliche personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Stadtbau Würzburg GmbH bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung offenzulegen oder Dritten zugänglich zu machen.

Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – alle nicht allgemein bekannten Informationen wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Art, ein-schließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, interner Abläufe, Vertragsinhalte, personenbezogener Daten sowie sonstiger Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt sowohl während der Dauer der Geschäftsbeziehung als auch für einen Zeitraum von drei Jahren nach deren Beendigung.

Ausgenommen hiervon sind Informationen, die dem Vertragspartner bereits nachweislich vor der Offenlegung bekannt waren, die allgemein zugänglich sind oder ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden, oder deren Weitergabe gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. gegenüber Behörden).

4. Arbeitnehmerrechte – fairer Umgang mit Mitarbeitern und Nachunternehmern

Alle arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen werden beachtet. Jede Form von illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern ist abzulehnen und zu bekämpfen. Mitarbeitende werden unter fairen Arbeitsbedingungen an sicheren Arbeitsplätzen beschäftigt. Jede Form von unethischen oder illegalen Arbeitsbedingungen unterbleibt. Mitarbeitenden wird ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Insbesondere werden existenzsichernden Löhne gezahlt. Arbeitszeiten und Urlaub stehen im Einklang mit geltendem Recht.

Bei der Stadtbau Würzburg gelten die tariflichen und gesetzlichen Standards, ergänzt durch eigene Maßnahmen zur Gleichstellung, Gesundheitsförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Förderung einer respektvollen und sicheren Arbeitskultur. Die Mitbestimmung durch den Betriebsrat und regelmäßige Mitarbeitergespräche sind feste Bestandteile unserer Unternehmenskultur.

Von unseren Geschäftspartnern erwarten wir ebenfalls die Einhaltung fairer Löhne, gesetzlicher Arbeitszeiten sowie sicherer und menschenwürdiger Arbeitsumgebungen. Illegale Beschäftigung, Diskriminierung oder Umgehung sozialversicherungspflichtiger Verhältnisse werden nicht toleriert.

Die Mitarbeitenden werden mit Anstand, Würde und Respekt behandelt. Jegliche Form der Diskriminierung unterbleibt. Die Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht der Mitarbeitenden werden umfassend geachtet.

5. Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Geltende Umweltgesetze und -standards werden eingehalten. Im Rahmen des Bauens und Wirtschaftens wird auf Nachhaltigkeit geachtet. In allen Bereichen wird ein umweltverträglicher und energieeffizienter Einsatz von Ressourcen sichergestellt. Güter und Materialien werden nicht auf illegale oder unethische Weise bezogen.

Ziel ist es, gemeinsam einen Beitrag zur Erhaltung der Lebensgrundlage und zur Erreichung von Klimazielen zu leisten.

Über die Einhaltung der sozialen und menschenrechtlichen Standards sowie über eingeleitete Maßnahmen wird im Rahmen der jährlichen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß VSME berichtet.